top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hülsmann, Lehmann, Mutschlechner & Zimmerer Ingenieurgesellschaft bR

§ 1 - Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hülsmann, Lehmann, Mutschlechner & Zimmerer Ingenieurgesellschaft bR (nachstehend Auftragnehmer genannt) mit ihrem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
 

(2) Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

§ 2 - Vertragsgegenstand

(1) Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien wird durch Abschluss individualvertraglicher Vereinbarungen begründet und geregelt.

(2) Für die Abgaben von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern trägt der Auftragnehmer sorge; der Auftraggeber ist von eventuellen Verpflichtungen freigestellt.

(3) Der Auftragnehmer kann auch für andere Auftraggeber tätig werden.

§ 3 - Angebote und Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend. Das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch die Annahme des freibleibenden Angebots durch den Auftraggeber (Bestellung) und die darauffolgende schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber zustande.

(2) Die Annahme des durch den Auftragnehmer unterbreiteten freibleibenden Angebots durch den Auftraggeber gilt als rechtlich verbindlicher Antrag des Auftraggebers zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zu den im freibleibenden Angebot enthaltenen Konditionen. Der Auftraggeber ist an diesen Antrag bis zur Annahme oder Ablehnung durch den Auftragnehmer, längstens jedoch für vier Wochen gebunden, soweit der Auftraggeber keine Bindefrist bezeichnet.

(3) An die Stelle der Annahme des freibleibenden Angebots kann ein von Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichneter Dienstleistungsvertrag rücken. In diesem Fall richten sich die genaue Bezeichnung der Aufgaben, die Höhe der Vergütung, die Zahlungsziele, Kündigungsfristen sowie Beginn und Ende des Vertragsverhältnisses nach diesem Dienstleistungsvertrag.

§ 4 - Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner

(1) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die Leistungsfristen richten sich nach dem Dienstleistungsvertrag.


(2) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber in periodischen Abständen oder auf Aufforderung des Auftraggebers über den Fortschritt der Tätigkeiten.


(3) Ist dem Auftragnehmer die Erbringung einer gemäß Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistung unmöglich, hat er den Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Gleiches gilt, wenn ihm die Erbringung der Leistung zu einer vereinbarten Leistungsfrist unmöglich ist.


(4) Zur Gewährleistung eines effizienten und reibungslosen Arbeitsablaufes stellen die Vertragspartner das gegenseitige Zurverfügungstellen aller für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen relevanter Informationen, Daten und Auskünfte sicher.


(5) Das Einhalten vereinbarter Leistungsfristen setzt voraus, dass dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten durch den Auftraggeber rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt und die Zahlungsbedingungen eingehalten werden.


(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen Dritter zu bedienen. Hierbei entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.


(7) Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und von ihm beauftragten Dritten geschaffenen Werken verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist zu einer Verbreitung oder Vervielfältigung dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist der Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassung und Schadensersatz, berechtigt.


(8) Änderungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 5 - Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Festpreis, Stundensatz oder der vereinbarten leistungsabhängigen Vergütung. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.


(2) Die Erstattung von Barauslagen, Spesen, Reisekosten, Verpflegung u. ä. durch den Auftraggeber werden im Dienstleistungsvertrag gesondert vereinbart.


(3) Unterbleibt das Erbringen von vertraglich vereinbarten Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt der Anspruch auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen aufrecht.


(4) Jegliche Aufwandsschätzungen sind unverbindlich und beruhen auf einer nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Bewertung des Leistungsumfangs durch den Auftragnehmer.


(5) Die Umsatzsteuer wird mit dem gesetzlich geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt. Ist der Auftraggeber von der Umsatzsteuer befreit, hat er den Nachweis über die Befreiung und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung erfolgt die Berechnung der Umsatzsteuer mit dem gesetzlich geltenden Steuersatz.

(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Ausstellung von zum Vorsteuerabzug berechtigten Rechnungen mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen. Er ist zur Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form berechtigt. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.


(7) Rechnungen sind vorbehaltlich anderweitig lautender einzelvertraglichen Regelungen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu begleichen. Im Falle eines Zahlungsverzuges gilt der Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

§ 6 - Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern vertragswesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden. Die Haftung ist in diesem Falle auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.


(3) Eine weitergehende Haftung ist, vorbehaltlich einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldunabhängigen Haftung, ausgeschlossen.


(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit Vollendung der gemäß Dienstleistungsvertrag zu erbringenden Leistung.


(5) Der Auftragnehmer ist bei Bekanntwerden von Unrichtigkeiten und Mängeln an von ihm erbrachten Leistungen zum kostenneutralen Beheben derselben berechtigt und verpflichtet. Der Anspruch des Auftraggebers hierauf erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

§ 7 - Geheimhaltung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch nach Ende des Vertragsverhältnisses, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.


(2) Der Auftragnehmer ist gegenüber seinen Gehilfen und Stellvertretern von der Schweigepflicht entbunden, überbindet sie jedoch vollständig auf diese.

Stand: 18. September 2023

Die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist rechtsverbindlich.

bottom of page